Gesetze / Landesrecht Hessen / 350-103

§ 16 Kosten der Schiedsstelle

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 27 · Stand: 01.01.2023

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

(1) Die Schiedsstelle erstattet dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main die sächlichen und personellen Kosten für die Geschäftsführung durch die Geschäftsstelle und die Entschädigungen nach § 12 (Kosten der Schiedsstelle). Die durch die Verfahrensgebühren nach § 14 nicht gedeckten Kosten der Schiedsstelle tragen die beteiligten Organisationen als Gesamtschuldner; im Innenverhältnis nach dem Verhältnis der Anzahl der von ihnen zu bestellenden Mitglieder.

(2) Soweit die Geschäftsstelle als gemeinsame Geschäftsstelle der Schiedsstellen nach dem Neunten, Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch geführt wird, erfolgt eine Kostenteilung der nach Abs. 1 Satz 2 nicht gedeckten Kosten. Die beteiligten Organisationen der

1. Schiedsstelle nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch tragen 15 Prozent,

2. Schiedsstelle nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch tragen 20 Prozent und

3. Schiedsstelle nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch tragen 15 Prozent

der Kosten, wenn keine der beteiligten Organisationen für das jeweils laufende Kalenderjahr widerspricht. Die übrigen 50 Prozent der Kosten tragen die beteiligten Organisationen im Verhältnis der Anzahl der im jeweiligen Kalenderjahr eingeleiteten Schiedsstellenverfahren. Widerspricht eine beteiligte Organisation nach Satz 2, legen alle beteiligten Organisationen im jeweils laufenden Kalenderjahr gemeinsam fest, in welchem Verhältnis welche Schiedsstelle und damit welche Organisation die nach Abs. 1 Satz 2 nicht gedeckten Kosten trägt. Kommt im jeweils laufenden Kalenderjahr jeweils keine Festlegung nach Satz 4 zustande, erfolgt die Festsetzung der Beträge nach Satz 1 bis 3 durch die gemeinsame Geschäftsstelle.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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