Gesetze / Landesrecht Hessen / HARRiStAV
HARRiStAV§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 23 · Stand: 01.07.2026
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.