Gesetze / Landesrecht Hessen / 323-178 / Änderungsverlauf
Änderungsverlauf
Hessische Verordnung über den pauschalen finanziellen Ausgleich bei Rufbereitschaft für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (HARRiStAV)
Verkündung und Änderungen
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04.07.2023 Verkündung
Verordnung über finanziellen Ausgleich bei Rufbereitschaft für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ab dem 1. August 2023
GVBl. 2023 Nr. 23, S. 483 (Artikel 1)
verkündet am: 28.07.2023
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04.07.2023 Änderung
Verordnung über finanziellen Ausgleich bei Rufbereitschaft für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ab dem 1. August 2023
GVBl. 2023 Nr. 23, S. 483 (Artikel 2)
in Kraft: 01.01.2024
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20.11.2024 Änderung
Gesetz zur Erhöhung der Polizeizulage und weiterer Zulagen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Zulagenerhöhungsgesetz)
GVBl. 2024 Nr. 65, S. 11 (Artikel 10)
in Kraft: 01.02.2025
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06.03.2025 Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025
GVBl. 2025 Nr. 17, S. 2 (Artikel 2)
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20.11.2024 Änderung
Gesetz zur Erhöhung der Polizeizulage und weiterer Zulagen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Zulagenerhöhungsgesetz)
GVBl. 2024 Nr. 65, S. 11 (Artikel 11)
in Kraft: 01.12.2025
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03.09.2026 Änderung
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027)
GVBl. 2026 Nr. 57, S. 8 (Artikel 12)
in Kraft: 01.07.2026
Jeder Schritt nennt die Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, in der er verkündet wurde, und bei einer Änderung den Artikel des ändernden Gesetzes, der sie angeordnet hat. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Wortlaut dieser Ausgabe.