Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-145
Verordnung zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen (Gesundheitsfachberufe-Schulgeldfreiheit-Verordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2020 Nr. 41, vom 15.07.2020, verkündet am 22.07.2020 · Stand: 12.05.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.04.2022
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Geförderte Ausbildungen
- § 2 Voraussetzungen
- § 3 Antrags- und Abrechnungsverfahren
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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15.07.2020 Verkündung
Verordnung zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen (Gesundheitsfachberufe-Schulgeldfreiheit-Verordnung)
GVBl. 2020 Nr. 41, S. 505
verkündet am: 22.07.2020
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26.04.2022 Änderung
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsfachberufe-Schulgeldfreiheit-Verordnung
GVBl. 2022 Nr. 15, S. 252 (Artikel 1)
in Kraft: 12.05.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.