Gesetze / Landesrecht Hessen / 322-145

Verordnung zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen (Gesundheitsfachberufe-Schulgeldfreiheit-Verordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 41, vom 15.07.2020, verkündet am 22.07.2020 · Stand: 12.05.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.04.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geförderte Ausbildungen
  2. § 2 Voraussetzungen
  3. § 3 Antrags- und Abrechnungsverfahren
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.