Gesetze / Landesrecht Hessen / HPolLV
HPolLVERSTER TEIL
Gemeinsame Vorschriften
§ 7 Personalentwicklung, Personalführung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sollen durch geeignete Personalentwicklungsmaßnahmen und Personalführungsmaßnahmen gefördert werden.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.