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HPolLV

ERSTER TEIL
Gemeinsame Vorschriften

§ 7 Personalentwicklung, Personalführung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sollen durch geeignete Personalentwicklungsmaßnahmen und Personalführungsmaßnahmen gefördert werden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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