Gesetze / Landesrecht Hessen / HPolLV
HPolLVFÜNFTER TEIL
Übergangsvorschriften und Schlussvorschriften
§ 29 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022
Die Verordnung über die Laufbahnen des hessischen Polizeivollzugsdienstes vom 27. September 2002 (GVBl. I S. 629)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Februar 2013 (GVBl. S. 89), wird mit Ausnahme des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 aufgehoben. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 der Verordnung nach Satz 1 wird am 1. Oktober 2015 aufgehoben²).
¹) Ändert FFN 322-121
²) Hebt auf FFN 322-121
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.