Gesetze / Landesrecht Hessen / HPolLV
HPolLVFÜNFTER TEIL
Übergangsvorschriften und Schlussvorschriften
§ 30 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 Abs. 1 Nr. 3 am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.