Gesetze / Landesrecht Hessen / HPolLV
HPolLVVIERTER TEIL
Übergangsvorschriften für den mittleren Dienst
§ 27 Wechsel zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022
(1) Ein Wechsel zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei ist im mittleren Dienst möglich, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht.
(2) § 12 Abs. 2 und 4 gelten entsprechend.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.