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HPolLV

VIERTER TEIL
Übergangsvorschriften für den mittleren Dienst

§ 27 Wechsel zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022

(1) Ein Wechsel zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei ist im mittleren Dienst möglich, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht.

(2) § 12 Abs. 2 und 4 gelten entsprechend.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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