Gesetze / Landesrecht Hessen / HPolLV
HPolLVVIERTER TEIL
Übergangsvorschriften für den mittleren Dienst
§ 24 Ämter
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 7 · Stand: 01.04.2022
Die Laufbahngruppe des mittleren Polizeivollzugsdienstes umfasst die Ämter
der Polizeimeisterin und des Polizeimeisters,
der Kriminalmeisterin und des Kriminalmeisters,
der Polizeiobermeisterin und des Polizeiobermeisters,
der Kriminalobermeisterin und des Kriminalobermeisters,
der Polizeihauptmeisterin und des Polizeihauptmeisters,
der Kriminalhauptmeisterin und des Kriminalhauptmeisters.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.