Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-184
Gemeinsame Verordnung über die zuständige Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 26, vom 27.11.2007, verkündet am 14.12.2007 · Stand: 06.04.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 28.03.2023
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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27.11.2007 Verkündung
Gemeinsame Verordnung über die zuständige Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
GVBl. 2007 Nr. 26, S. 824
verkündet am: 14.12.2007
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30.10.2012 Änderung
Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung über die zuständige Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
GVBl. 2012 Nr. 21, S. 402 (Artikel 1)
in Kraft: 14.11.2012
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28.03.2023 Änderung
Gesetz zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2023 Nr. 11, S. 217 (Artikel 10)
in Kraft: 06.04.2023
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.