Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-184

Gemeinsame Verordnung über die zuständige Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 26, vom 27.11.2007, verkündet am 14.12.2007 · Stand: 06.04.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 28.03.2023

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.