Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-117
Verordnung über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2024 Nr. 21, vom 24.06.2024, verkündet am 24.06.2024 · Stand: 29.06.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 27.06.2024
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörden
- § 2 Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden
- § 3 Inkrafttreten
Fundstellen
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24.06.2024 Verkündung
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz im Land Hessen
GVBl. 2024 Nr. 21, S. 2 (Artikel 2)
verkündet am: 24.06.2024
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27.06.2024 Änderung
Verordnung zur Umsetzung und Durchführung des Konsumcannabisgesetzes im Land Hessen
GVBl. 2024 Nr. 27, S. 2 (Artikel 2)
in Kraft: 29.06.2024
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02.07.2024 Berichtigung
Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung und Durchführung des Konsumcannabisgesetzes
GVBl. 2024 Nr. 30, S. 1
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.