Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-117

Verordnung über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2024 Nr. 21, vom 24.06.2024, verkündet am 24.06.2024 · Stand: 29.06.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 27.06.2024

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörden
  2. § 2 Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden
  3. § 3 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.