Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-117
§ 3 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2024 Nr. 21 · Stand: 29.06.2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.