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HEGovG

§ 16 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 21 · Stand: 28.02.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - vom 4. März 2010 (GVBl. I S. 65, 66), geändert durch Staatsvertrag vom 15. März 2019 bis 21. März 2019 (GVBl. S. 150, 151), gilt entsprechend für den Datenaustausch zwischen den in § 1 genannten Behörden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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