Gesetze / Landesrecht Hessen / 300-32

Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG) in der Fassung vom 4. April 2007

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 9, vom 04.04.2007, verkündet am 26.04.2007 · Stand: 05.04.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 01.04.2025

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
  2. § 2 Kommunale Gebietsrechenzentren
  3. § 3 Zusammenarbeit
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.