Gesetze / Landesrecht Hessen / DV-VerbundG
DV-VerbundG§ 3 Zusammenarbeit
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 9 · Stand: 05.04.2025
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Die Kommunalen Gebietsrechenzentren arbeiten untereinander und mit dem Land Hessen in Angelegenheiten der Informationsverarbeitung zusammen. Sie können sich zusammenschließen, Arbeitsgemeinschaften bilden oder sonstige Formen der Zusammenarbeit finden.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.