Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-53
Gesetz über die Organisation der Sozialen Dienste der Justiz und der Führungsaufsicht
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 32, vom 13.10.2022, verkündet am 24.10.2022
Inhaltsübersicht
- § 1 Soziale Dienste der Justiz, Führungsaufsichtsstellen
- § 2 Aufsicht
- § 3 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
Fundstellen
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13.10.2022 Verkündung
Gesetz über die Organisation der Sozialen Dienste der Justiz und der Führungsaufsicht
GVBl. 2022 Nr. 32, S. 488
verkündet am: 24.10.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.