Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-53
§ 3 Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 32
Dieses Gesetz tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Organisation der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe und der Führungsaufsicht vom 25. September 1990 (GVBl. I S. 563, 564)¹), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Februar 1998 (GVBl. I S. 34, 36), außer Kraft.
¹) Hebt auf FFN 24-28
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.