Gesetze / Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
ÄArbVtrG§ 3 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 ÄArbVtrG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 14.06.2017 – 7 AZR 597/15Befristung - Arzt in der Weiterbildung - DarlegungslastZitiert von 10
- LAG Hamm, 02.10.2008 – 17 Sa 816/08Zitiert von 3
- BAG, 13.06.2007 – 7 AZR 700/06Befristeter Arbeitsvertrag für Ärzte: Wirksamkeit der Befristung bei Unterschreitung der Mindestvertragsdauer im Folgevertrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.