§ 3 ÄArbVtrG — Inkrafttreten

Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.