Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002§ 16 Prüfungstermine
Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.11.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%84ApprO%202002/16#abs-1 (1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird im März und August, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird im April und Oktober durchgeführt. Der mündlich-praktische Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird jeweils in der vorlesungsfreien Zeit, erforderlichenfalls auch in der letzten Woche vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit, der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird jeweils in den Monaten Mai bis Juni und November bis Dezember durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%84ApprO%202002/16#abs-2 (2) Wiederholungen der schriftlichen Prüfungen werden im Rahmen der nach Absatz 1 Satz 1 für die schriftlichen Prüfungen festgesetzten Prüfungstermine durchgeführt. Für Nach- und Wiederholungen mündlich-praktischer Prüfungen können Prüfungstermine auch außerhalb der in Absatz 1 Satz 2 genannten Prüfungszeiten vorgesehen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/%C3%84ApprO%202002/16#abs-3 (3) Bei der Organisation und Durchführung der einzelnen Abschnitte der Ärztlichen Prüfung sollen gesetzliche und staatsvertraglich festgelegte Feiertage beachtet werden.