Gesetze / Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprO 2002§ 17 Ladung zu den Prüfungsterminen
Stand: 10.06.2019
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.