Art 29
Stand: 02.10.2026
In Anhang VIII Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Worten "vorgesehene Vergütung erhält," folgende Worte eingefügt:
"sowie für einen Beamten in Urlaub aus persönlichen Gründen, der weiterhin nach Maßgabe des Artikels 40 Absatz 3 des Statuts neue Ruhegehaltsansprüche erwirbt,".
KAPITEL II ÄNDERUNGEN DER BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN