Art 28
Stand: 04.05.1978
In Anhang VIII Artikel 28 Satz 1 werden die Worte "sofern der Beamte in dem Scheidungsurteil für allein schuldig erklärt worden ist" durch folgende Worte ersetzt : "sofern die geschiedene Frau in dem Scheidungsurteil nicht für allein schuldig erklärt worden ist".