Art 18
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-ewg-912-78/18#abs-1 (1) In Anhang VI Artikel 1 Buchstabe a) werden die Worte "eine Stunde Freizeit" durch "eineinhalb Stunden Freizeit" und die Worte "eineinhalb Stunden Freizeit" durch "zwei Stunden Freizeit" ersetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-ewg-912-78/18#abs-2 (2) In Anhang VI Absatz 1 Buchstabe b) wird der Vomhundertsatz "0,72 v.H." durch "0,56 v.H." ersetzt.