Gesetze / VO (EU) Nr. 910/2014
VO (EU) Nr. 910/2014Art 45k Rechtswirkungen elektronischer Journale
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/45k#abs-1 (1) Einem elektronischen Journal darf die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil es in elektronischer Form vorliegt oder die Anforderungen an qualifizierte elektronische Journale nicht erfüllt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/45k#abs-2 (2) Für Datensätze in einem qualifizierten elektronischen Journal gilt die Vermutung der eindeutigen und genauen fortlaufenden chronologischen Reihenfolge und der Unversehrtheit.