Gesetze / VO (EU) Nr. 910/2014

VO (EU) Nr. 910/2014

Art 45k Rechtswirkungen elektronischer Journale

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/45k#abs-1 (1) Einem elektronischen Journal darf die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil es in elektronischer Form vorliegt oder die Anforderungen an qualifizierte elektronische Journale nicht erfüllt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-910-2014/45k#abs-2 (2) Für Datensätze in einem qualifizierten elektronischen Journal gilt die Vermutung der eindeutigen und genauen fortlaufenden chronologischen Reihenfolge und der Unversehrtheit.

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