Gesetze / VO (EU) Nr. 536/2014
VO (EU) Nr. 536/2014Art 69 Sprache
Stand: 02.10.2026
Der betroffene Mitgliedstaat bestimmt, in welcher Sprache die Angaben auf dem Etikett abgefasst sein müssen. Ein Arzneimittel kann in mehreren Sprachen etikettiert werden.