nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 69 VO (EU) Nr. 536/2014 — Sprache

VO (EU) Nr. 536/2014

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der betroffene Mitgliedstaat bestimmt, in welcher Sprache die Angaben auf dem Etikett abgefasst sein müssen. Ein Arzneimittel kann in mehreren Sprachen etikettiert werden.