Gesetze / VO (EU) Nr. 528/2012

VO (EU) Nr. 528/2012

Art 79 Formate und Software für die Übermittlung von Daten an die Agentur

Stand: 02.10.2026

Die Agentur legt für die Übermittlung von Daten an die Agentur Formate sowie Softwarepakete fest, die sie über ihre Website kostenlos zur Verfügung stellt. Die zuständigen Behörden und die Antragsteller verwenden diese Formate und Pakete bei der Übermittlung von Daten gemäß dieser Verordnung.

Das in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 20 genannte technische Dossier wird mittels des IUCLID Software-Pakets übermittelt.

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