Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014

VO (EU) Nr. 468/2014

Art 22 Recht der EZB, den NCAs oder NDAs Anweisungen zur Ausübung ihrer Befugnisse und Ergreifung von Maßnahmen zu erteilen, wenn der EZB Aufsichtsaufgaben zukommen, für die sie keine entsprechende Befugnis hat

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/22#abs-1 (1) Soweit für die Wahrnehmung der ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben erforderlich, kann die EZB die NCAs oder NDAs oder beide durch Anweisung auffordern, von ihren Befugnissen gemäß und im Einklang mit den im nationalen Recht festgelegten Bedingungen und nach Maßgabe von Artikel 9 der SSM-Verordnung Gebrauch zu machen, sofern die SSM-Verordnung der EZB die entsprechenden Befugnisse nicht übertragen hat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-468-2014/22#abs-2 (2) Die NCAs und/oder — in Bezug auf Artikel 5 der SSM-Verordnung — die NDAs unterrichten die EZB unverzüglich über die Ausübung dieser Befugnisse.

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