Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014

VO (EU) Nr. 468/2014

Art 135 Berichterstattung in Bezug auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen

Stand: 02.10.2026

Die betreffende NCA unterrichtet die EZB regelmäßig über alle im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gegen weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen verhängten Verwaltungsgeldbußen.

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