Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014
VO (EU) Nr. 468/2014Art 135 Berichterstattung in Bezug auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen
Stand: 02.10.2026
Die betreffende NCA unterrichtet die EZB regelmäßig über alle im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gegen weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen verhängten Verwaltungsgeldbußen.