Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014

VO (EU) Nr. 468/2014

Art 100 Häufigkeit und Umfang der von den NCAs an die EZB zu übermittelnden Berichte

Stand: 02.10.2026

Die NCAs übermitteln der EZB im Einklang mit den Anforderungen der EZB jährliche Berichte über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen oder Kategorien von weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen.

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