Gesetze / VO (EU) Nr. 468/2014
VO (EU) Nr. 468/2014Art 100 Häufigkeit und Umfang der von den NCAs an die EZB zu übermittelnden Berichte
Stand: 02.10.2026
Die NCAs übermitteln der EZB im Einklang mit den Anforderungen der EZB jährliche Berichte über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen oder Kategorien von weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen.