Gesetze / VO (EU) 2024/1348 · CELEX 02024R1348-20260227
Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
79 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Zuständige Behörden
- Art 5 Unterstützung der zuständigen Behörden
- Art 6 Rolle des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
- Art 7 Grundsatz der Vertraulichkeit
- Art 8 Garantien für Antragsteller
- Art 9 Pflichten des Antragstellers
- Art 10 Recht auf Verbleib während des Verwaltungsverfahrens
- Art 11 Anhörung zur Zulässigkeit des Antrags
- Art 12 Anhörung zum Inhalt des Antrags
- Art 13 Anforderungen an persönliche Anhörungen
- Art 14 Niederschrift und Aufzeichnung persönlicher Anhörungen
- Art 15 Anspruch auf Rechtsauskunft und Rechtsberatung und -vertretung
- Art 16 Unentgeltliche Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren
- Art 17 Unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung im Rechtsbehelfsverfahren
- Art 18 Umfang der Rechtsauskunft und der Rechtsberatung und -vertretung
- Art 19 Bedingungen für die unentgeltliche Rechtsauskunft oder unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung
- Art 20 Prüfung der Notwendigkeit besonderer Verfahrensgarantien
- Art 21 Antragsteller, die besondere Verfahrensgarantien benötigen
- Art 22 Garantien für Minderjährige
- Art 23 Besondere Garantien für unbegleitete Minderjährige
- Art 24 Medizinische Untersuchung
- Art 25 Altersbestimmung Minderjähriger
- Art 26 Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz
- Art 27 Registrierung eines Antrags auf internationalen Schutz
- Art 28 Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz
- Art 29 Dokumente für den Antragsteller
- Art 30 Zugang zum Verfahren in Hafteinrichtungen und an Grenzübergangsstellen
- Art 31 Anträge im Namen von Erwachsenen, die Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit benötigen
- Art 32 Anträge im Namen begleiteter Minderjähriger
- Art 33 Anträge unbegleiteter Minderjähriger
- Art 34 Prüfung von Anträgen
- Art 35 Dauer des Prüfungsverfahrens
- Art 36 Entscheidungen über Anträge
- Art 37 Ablehnung eines Antrags und Erlass einer Rückkehrentscheidung
- Art 38 Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags
- Art 39 Entscheidung über die Begründetheit eines Antrags
- Art 40 Ausdrückliche Rücknahme von Anträgen
- Art 41 Stillschweigende Rücknahme von Anträgen
- Art 42 Beschleunigtes Prüfungsverfahren
- Art 43 Voraussetzungen für das Asylverfahren an der Grenze
- Art 44 Entscheidungen im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze
- Art 45 Verpflichtende Anwendung des Asylverfahrens an der Grenze
- Art 46 Die angemessene Kapazität auf Unionsebene
- Art 47 Die angemessene Kapazität eines Mitgliedstaats
- Art 48 Maßnahme bei Erreichen der angemessenen Kapazität eines Mitgliedstaats
- Art 49 Mitteilung eines Mitgliedstaats bei Erreichen der angemessenen Kapazität
- Art 50 Mitteilung eines Mitgliedstaats bei Erreichen der jährlichen Höchstzahl an Anträgen
- Art 51 Fristen
- Art 52 Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats und Übernahme
- Art 53 Ausnahmen vom Asylverfahren an der Grenze
- Art 54 Standorte für die Durchführung des Asylverfahrens an der Grenze
- Art 55 Folgeanträge
- Art 56 Ausnahmen vom Recht auf Verbleib bei Folgeanträgen
- Art 57 Der Begriff des wirksamen Schutzes
- Art 58 Begriff des ersten Asylstaats
- Art 59 Das Konzept des sicheren Drittstaats
- Art 60 Bestimmung sicherer Drittstaaten auf Unionsebene
- Art 61 Das Konzept des sicheren Herkunftslands
- Art 62 Bestimmung sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene
- Art 63 Vorübergehende Entfernung oder Streichung der Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Drittstaat oder als sicheres Herkunftsland auf Unionsebene
- Art 64 Bestimmung von Drittstaaten als sichere Drittstaaten oder sichere Herkunftsländer auf nationaler Ebene
- Art 65 Entzug des internationalen Schutzes
- Art 66 Verfahrensvorschriften für den Entzug des internationalen Schutzes
- Art 67 Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
- Art 68 Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs
- Art 69 Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens in erster Instanz
- Art 70 Anfechtung durch die Behörden
- Art 71 Zusammenarbeit
- Art 72 Aufbewahrung der Daten
- Art 73 Berechnung der Fristen
- Art 74 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 75 Übergangsmaßnahmen
- Art 76 Finanzielle Unterstützung
- Art 77 Überwachung und Bewertung
- Art 78 Aufhebung
- Art 79 Inkrafttreten und Geltung