Gesetze / VO (EU) 2024/1347

VO (EU) 2024/1347

Art 1 Gegenstand

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung enthält Normen für

a) die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird;

b) einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz;

c) den Inhalt des gewährten internationalen Schutzes.

→Art 2