Gesetze / VO (EU) 2023/1542 VO (EU) 2023/1542 Art 36 Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren Stand: 02.10.2026 Die Kommission organisiert den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Notifizierungspolitik zuständig sind.