Gesetze / VO (EU) 2023/1542

VO (EU) 2023/1542

Art 36 Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren

Stand: 02.10.2026

Die Kommission organisiert den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Notifizierungspolitik zuständig sind.

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