Art 40 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 wird mit Wirkung vom 7. Juni 2023 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.