Gesetze / VO (EU) 2021/2115

VO (EU) 2021/2115

Art 129 Ziele des Leistungsrahmens

Stand: 02.10.2026

Die Ziele des Leistungsrahmens bestehen darin,

a) die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz und den auf Unionsebene erzielten Zusatznutzen der GAP zu bewerten;

b) die Fortschritte bei der Erreichung der Zielwerte der GAP-Strategiepläne zu überwachen;

c) die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit und Kohärenz der Interventionen der GAP-Strategiepläne zu bewerten;

d) einen gemeinsamen Lernprozess im Zusammenhang mit der Überwachung und Evaluierung zu unterstützen.

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