Art 129 Ziele des Leistungsrahmens
Stand: 02.10.2026
Die Ziele des Leistungsrahmens bestehen darin,
a) die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz und den auf Unionsebene erzielten Zusatznutzen der GAP zu bewerten;
b) die Fortschritte bei der Erreichung der Zielwerte der GAP-Strategiepläne zu überwachen;
c) die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit und Kohärenz der Interventionen der GAP-Strategiepläne zu bewerten;
d) einen gemeinsamen Lernprozess im Zusammenhang mit der Überwachung und Evaluierung zu unterstützen.