nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 129 VO (EU) 2021/2115 — Ziele des Leistungsrahmens

VO (EU) 2021/2115  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ziele des Leistungsrahmens bestehen darin,

a) die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz und den auf Unionsebene erzielten Zusatznutzen der GAP zu bewerten;

b) die Fortschritte bei der Erreichung der Zielwerte der GAP-Strategiepläne zu überwachen;

c) die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit und Kohärenz der Interventionen der GAP-Strategiepläne zu bewerten;

d) einen gemeinsamen Lernprozess im Zusammenhang mit der Überwachung und Evaluierung zu unterstützen.

---

Zitiervorschlag: Art 129 VO (EU) 2021/2115

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2115/129

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
