Art 57 Zustellung durch elektronische Mittel
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-625/57#abs-1 (1) Die Zustellung durch elektronische Mittel umfasst die Übermittlung über Kabel, Funk, optische Mittel oder andere elektromagnetische Mittel, einschließlich des Internets.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-625/57#abs-2 (2) Der Exekutivdirektor legt Einzelheiten für die zu benutzenden elektronischen Mittel, die Art und Weise ihrer Benutzung sowie die Frist für eine Zustellung durch elektronische Mittel fest.