Gesetze / VO (EU) 2018/1725

VO (EU) 2018/1725

Art 70 Anwendungsbereich des Kapitels

Stand: 02.10.2026

Dieses Kapitel gilt nur für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bei der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 oder 5 AEUV fallen, unbeschadet spezifischer Datenschutzvorschriften, die für eine solche Einrichtung oder sonstige Stelle der Union gelten.

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