Gesetze / VO (EU) 2018/1725

VO (EU) 2018/1725

Art 69 Sanktionen

Stand: 02.10.2026

Verletzt ein Beamter und sonstiger Bediensteter der Union vorsätzlich oder fahrlässig die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten, so können nach den Vorschriften und Verfahren des Statuts Disziplinarstrafen und andere Maßnahmen gegen den Beamten oder sonstigen Bediensteten verhängt werden.

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