Art 94 Rechtsstellung, Sitz und Außenstellen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/94#abs-1 (1) Die Agentur ist eine Einrichtung der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/94#abs-2 (2) Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Recht zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/94#abs-3 (3) Sitz der Agentur ist Köln, Bundesrepublik Deutschland.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/94#abs-4 (4) Die Agentur kann in Übereinstimmung mit Artikel 104 Absatz 4 in den Mitgliedstaaten Außenstellen einrichten oder Personal bei den Delegationen der Union in Drittländern unterbringen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/94#abs-5 (5) Die Agentur wird von ihrem Exekutivdirektor rechtlich vertreten.