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# Art 122 VO (EU) 2017/625 — Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern

Verordnung über amtliche Kontrollen  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission erstellt einen Bericht über die Ergebnisse jeder gemäß den Artikeln 120 und 121 durchgeführten Kontrolle. Ihr Bericht enthält gegebenenfalls Empfehlungen.

Die Kommission macht ihre Berichte öffentlich zugänglich.

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Zitiervorschlag: Art 122 VO (EU) 2017/625

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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