Gesetze / VO (EU) 2017/1369

VO (EU) 2017/1369

Art 21 Inkrafttreten und Geltung

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. August 2017.

Abweichend von Absatz 2 gilt Artikel 4 über die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank ab dem 1. Januar 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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