Art 21 Inkrafttreten und Geltung
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. August 2017.
Abweichend von Absatz 2 gilt Artikel 4 über die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank ab dem 1. Januar 2019.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.