nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 21 VO (EU) 2017/1369 — Inkrafttreten und Geltung

VO (EU) 2017/1369

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. August 2017.

Abweichend von Absatz 2 gilt Artikel 4 über die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank ab dem 1. Januar 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.