Art 77 Inkrafttreten und Geltung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/77#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/77#abs-2 (2) Sie gilt ab dem 1. Mai 2017.
Die Artikel 71, 72 und 73 gelten jedoch bereits ab dem 13. Juni 2016.