Art 76 Aufrechterhaltung der vom Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen
Stand: 02.10.2026
Die vom Verwaltungsrat auf der Grundlage des Beschlusses 2009/371/JI erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen bleiben auch nach dem 1. Mai 2017 in Kraft, sofern der Verwaltungsrat im Zuge der Anwendung dieser Verordnung nichts anderes beschließt.