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VO (EU) 2016/794

Art 62 Rechtsstellung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/62#abs-1 (1) Europol ist eine Agentur der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/62#abs-2 (2) Europol besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach nationalem Recht zuerkannt ist. Europol kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-794/62#abs-3 (3) Gemäß dem dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokoll Nr. 6 über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll Nr. 6“) hat Europol ihren Sitz in Den Haag.

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