Art 7 Bewertungsparameter für die Aufnahme von Seuchen in die Liste
Stand: 02.10.2026
Die Kommission verwendet die folgenden Bewertungsparameter, um festzustellen, ob eine Seuche die Bedingungen erfüllt, nach denen eine Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 5 Absatz 2 erforderlich ist:
a) das Seuchenprofil, das Folgendes umfasst:
i) die von der Seuche betroffene Tierart;
ii) die Morbiditäts- und Mortalitätsraten im Zusammenhang mit der Seuche in Tierpopulationen;
iii) die Frage, ob es sich bei der Seuche um eine Zoonose handelt;
iv) die Resistenzen gegen Behandlungen, einschließlich der Antibiotikaresistenz;
v) das Anhalten der Seuche in einer Tierpopulation oder in der Umwelt;
vi) die Wege und die Geschwindigkeit der Übertragung von Tier zu Tier und gegebenenfalls vom Tier auf den Menschen;
vii) das Auftreten bzw. Nichtauftreten und die Verbreitung der Seuche in der Union und — sofern die Seuche in der Union nicht auftritt — das Risiko ihrer Einschleppung in die Union;
viii) die Frage, ob Diagnose- und Seuchenbekämpfungsinstrumente vorhanden sind;
b) die Auswirkungen der Seuche auf
i) die Erzeugung in Landwirtschaft und Aquakultur und anderen Wirtschaftszweigen hinsichtlich:
— Prävalenz der Seuche in der Union;
— Produktionsverlust aufgrund der Seuche;
— sonstige Verluste;
ii) die menschliche Gesundheit hinsichtlich:
— Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen;
— Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch;
— Schweregrad der beim Menschen auftretenden Formen der Seuche;
— Verfügbarkeit wirksamer Präventionsmaßnahmen oder medizinischer Behandlung beim Menschen;
iii) das Tierwohl;
iv) die Biodiversität und die Umwelt;
c) das Potenzial der Seuche, eine Krisensituation hervorzurufen, und ihre mögliche Verwendung im Bioterrorismus;
d) Durchführbarkeit, Verfügbarkeit und Wirksamkeit der folgenden Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen:
i) Diagnoseverfahren und –kapazitäten;
ii) Impfung;
iii) medizinische Behandlungen;
iv) Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren;
v) Beschränkungen hinsichtlich der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen;
vi) Tötung von Tieren;
vii) Beseitigung von Tierkörpern und anderen relevanten tierischen Nebenprodukten;
e) die Auswirkungen der Seuchenpräventions- und –bekämpfungsmaßnahmen hinsichtlich
i) der direkten und indirekten Kosten für die betreffenden Wirtschaftszweige und die gesamte Volkswirtschaft;
ii) ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz;
iii) des Schutzes der betreffenden Teilpopulationen der gehaltenen und der wild lebenden Tiere;
iv) der Umwelt und der Biodiversität.