Gesetze / VO (EU) 2016/2031

VO (EU) 2016/2031

Art 103 Einrichtung eines elektronischen Meldesystems

Stand: 02.10.2026

Die Kommission richtet ein elektronisches System ein, mit dem die Mitgliedstaaten Meldungen und Berichte übermitteln können.

Das genannte System wird mit dem IMSOC verbunden und ist mit diesem kompatibel.

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