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Art 103 VO (EU) 2016/2031 — Einrichtung eines elektronischen Meldesystems

VO (EU) 2016/2031

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission richtet ein elektronisches System ein, mit dem die Mitgliedstaaten Meldungen und Berichte übermitteln können.

Das genannte System wird mit dem IMSOC verbunden und ist mit diesem kompatibel.